Zusammenfassung: Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland?

In vielen IHK-Prüfungen wird detailliert abgefragt, welche Rechtsformen für Unternehmen möglich sind, welche Vorteile sowie Nachteile sie mitbringen und wie man die Geschäftsformen kategorisieren kann.

Damit Du den vollen Überblick behältst, habe ich Dir eine Zusammenfassung der wirklich wichtigen Merkmale (z.B. Haftung oder Mindestkapital) aufgestellt.

Die wichtigsten Rechtsformen in der Übersicht

Folgende Rechtsformen wollen wir uns in diesem Artikel anschauen:

Einzelunternehmer:

Der Einzelunternehmer ist die einfachste Rechtsform in Deutschland. Etwas salopp gesagt, ist jeder, der sein eigenes Business startet, ein Einzelunternehmer.

Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?

Wie der Name schon sagt, ist ein Einzelunternehmer alleine tätig und kann grundsätzlich sofort loslegen – abgesehen von den üblichen Anmeldungen, z.B. beim Gewerbeamt oder Finanzamt. Ein Gesellschaftsvertrag oder ähnliches braucht man dafür nicht.

Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung?

Nein, auch das Startkapital ist für Einzelunternehmer nicht vorgeschrieben. Theoretisch könnte man ohne einen Cent in der Tasche starten.

Muss das Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen werden?

Ein Einzelunternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, es kann aber. Sobald sich ein Unternehmer entscheidet, den Eintrag durchzuführen, gilt er rechtlich als Kaufmann. Dann muss er sich mit allen damit verbundenen Pflichten abfinden, profitiert aber auch von einigen Vorteilen (auf die Details zur Kaufmannseigenschaft wollen wir jetzt nicht weiter eingehen).

Wenn ein Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen ist, muss der Name den Zusatz „e.K.“ bekommen. Das steht für eingetragener Kaufmann, also zum Beispiel „Bäckerei Hans Müller e.K.“.

Wer übernimmt die Geschäftsführung?

Der Inhaber ist normalerweise für die Geschäftsführung zuständig, kann die Aufgabe aber auch an Angestellte, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte übergeben.

Wer haftet in welcher Höhe?

Der Einzelunternehmer haftet immer mit seinem gesamten Vermögen. Dazu zählt sowohl das betriebliche Vermögen als auch sein privater Besitz.

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Was sind juristische Personen und natürliche Personen?

Im Zusammenhang mit Unternehmensformen tauchen immer wieder die Begriffe „juristische Person“ und „natürliche Person“ auf. Beide Fachbegriffe sind aus juristischer Perspektive sehr wichtig.

Natürliche Personen sind alle Menschen wie Du und ich. Wir können Verträge abschließen, verklagt werden, selbst Klage einreichen etc. Entsprechend können natürliche Personen auch Unternehmen gründen.

Juristische Personen hingegen sind Unternehmen, die quasi als „Person“ anerkannt werden. Auch sie dürfen Verträge abschließen, verklagt werden und so weiter. Wenn Du also bei einer Aktiengesellschaft etwas kaufst (z.B. ein Auto bei der Volkswagen AG), schließt Du einen Vertrag mit dem Unternehmen ab – nicht mit denjenigen, denen das Unternehmen gehört. So kann eine Trennung zwischen Unternehmen und Gesellschaftern erzeugt werden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

Die GbR (manchmal auch BGB-Gesellschaft genannt) ist die einfachste Form der Personengesellschaften (Details siehe Infobox). Sie wird in der Regel genutzt, wenn man kein Handelsgewerbe betreibt, also z.B. Gemeinschaftspraxen oder Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten.

Wie entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Sobald sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, ist die GbR gegründet. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein (siehe Infobox). In der Regel schreiben die Gründer einen Gesellschaftsvertrag; notwendig ist das allerdings nicht.

Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung?

Nein, eine GbR kann theoretisch ohne jegliches Startkapital gegründet werden.

Muss die GbR in das Handelsregister eingetragen werden?

Nein, Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden nicht im Handelsregister erfasst.

Wer übernimmt die Geschäftsführung der GbR?

Wenn es keinen Gesellschaftsvertrag gibt, haben alle Gesellschafter das Recht, das Unternehmen zu leiten. Dann müssen sie alle Entscheidungen gemeinsam treffen.

Wenn man die Kompetenzen anders verteilen möchte, kann man das problemlos im Gesellschaftsvertrag festhalten. Dann könnte zum Beispiel nur ein Gesellschafter die Geschäfte leiten.

Wer haftet in welcher Höhe?

Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, das heißt auch mit dem persönlichen Privatvermögen. Die Haftung wird als gemeinschaftlich bezeichnet. Das bedeutet, die Gläubiger können ihr Geld theoretisch von jedem Gesellschafter verlangen.

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Kleiner Exkurs: Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

Alle Rechtsformen (einzige Ausnahme: der Einzelunternehmer) lassen sich entweder in die Kategorie „Personengesellschaft“ oder die Kategorie „Kapitalgesellschaft“ einteilen. Aus dieser Einteilung ergeben sich einige juristische Folgen, v.a. für die Haftung.

Bei den Personengesellschaften stehen die Gesellschafter im Vordergrund, nicht das Unternehmen selbst. Die Gesellschafter haften für mögliche Schulden immer mit ihrem gesamten Vermögen. Dazu zählen auch private Werte, die mit dem Unternehmen nichts zu tun haben.

Kapitalgesellschaften sind hingegen eigenständige juristische Personen. Das Unternehmen kann also selbst Verträge abschließen, ohne dass ein direkter Bezug zu den Anteilseignern hergestellt wird. Wer die Gesellschafter sind, ist für das tägliche Geschäft egal. Im Vordergrund steht lediglich das Kapital, das in das Unternehmen eingebracht wurde. Daher haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Unternehmensvermögen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG):

Auch die Offene Handelsgesellschaft (OHG) zählt zu den Personengesellschaften. Genau wie die GbR wird sie in der Regel durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag gegründet. Allerdings können sich die Gesellschafter auch mündlich über alles einigen – das birgt natürlich Konfliktpotenzial.

Wer darf eine OHG gründen?

Zwei oder mehr Personen, die sich zusammenschließen, um Handel zu treiben, können dafür eine OHG gründen. Wenn sie sich einig sind, dass sie gemeinsam ein Unternehmen starten wollen und die Arbeit aufnehmen, gilt die OHG als gegründet.

Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung?

Nein, eine Offene Handelsgesellschaft kann theoretisch ohne jegliches Startkapital gegründet werden.

Muss die offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister eingetragen werden?

Ja, die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Allerdings ist die Eintragung nur deklaratorisch, also um die Gründung offiziell bekannt zu geben. Das Unternehmen existiert aber schon vorher; und zwar, sobald gearbeitet wird.

Wer übernimmt die Geschäftsführung?

Grundsätzlich übernehmen alle Gesellschafter die Geschäftsführung. Andere Regelungen können aber im Gesellschaftsvertrag definiert werden.

Wer haftet in welcher Höhe?

Die beteiligten Gesellschafter haften alle gemeinsam und mit ihrem gesamten Vermögen – auch dem privaten. Diese vergleichsweise große Haftungssumme macht die OHG für Banken und sonstige Kreditgeber besonders interessant.

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Deklaratorische vs. konstitutive Eintragung ins Handelsregister

Wer sich etwas intensiver mit den Eintragungen ins Handelsregister befassen möchte, sollte dabei ein kleines Detail im Hinterkopf behalten. Aus juristischer Sicht gibt es zwei Formen von Handelsregister-Einträgen: einmal die deklaratorische und einmal die konstitutive.

Konstitutive Eintragung bedeutet, dass ein Unternehmen erst offiziell gegründet ist, wenn die Eintragung abgeschlossen ist. Wenn man zum Beispiel eine GmbH gründen möchte, muss das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden. Vorher existiert die GmbH offiziell nicht und kann keine Geschäfte tätigen.

Im Gegensatz dazu ist die deklaratorische Eintragung nur dazu da, um ein neugegründetes Unternehmen bekannt zu machen. Gründest Du beispielsweise eine OHG, kannst Du mit dem Business loslegen, sobald du mit Deinen Partnern einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hast. Eure OHG existiert also schon, bevor sie ins Handelsregister eingetragen wurde. Durch die Eintragung wird Eure Gründung nur offiziell bekannt gegeben.

Übrigens: Für viele Weiterbildungen reicht es aus, wenn Du weißt, welche Rechtsformen ins Handelsregister eingetragen werden müssen und welche nicht. Die Unterscheidung zwischen deklaratorisch und konstitutiv ist oft nur ein Bonus.

Kommanditgesellschaft (KG):

Die Kommanditgesellschaft zählt zu den Personengesellschaften. Die Rechtsform wird gerne genutzt, wenn es einen führenden Gründer gibt, der zusätzliche Gesellschafter benötigt, die nur ihr Geld einbringen wollen. So hat der Gründer seinen gestalterischen Freiraum und die übrigen Gesellschafter müssen sich um nichts kümmern. Win-win-Situation!

Wer darf eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen?

Eine Kommanditgesellschaft muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. Davon muss wiederum mindestens einer als Komplementär auftreten, die anderen werden als Kommanditisten bezeichnet. Die beiden Begriffe erkläre ich unten in der Infobox.

Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung?

Nein.

Muss die Kommanditgesellschaft (KG) in das Handelsregister eingetragen werden?

Ja, die Eintragung ist vorgeschrieben. Es gelten grundsätzlich die Regelungen für OHGs.

Wer übernimmt die Geschäftsführung?

Der Komplementär ist für die Geschäftsführung zuständig und vertritt das Unternehmen in allen Belangen. Der Kommanditist bzw. die Kommanditisten haben lediglich Kontrollrechte und dürfen zum Beispiel regelmäßig prüfen, wie das Geschäft gerade läuft.

Wer haftet in welcher Höhe?

Die Haftung ist die große Besonderheit der Kommanditgesellschaft. Der Komplementär bzw. die Komplementäre haften nämlich mit ihrem gesamten Vermögen – sowohl geschäftlich als auch privat. Die Kommanditisten hingegen haben keine persönliche Haftung. Im schlimmsten Fall können sie also höchstens ihre Einlagen verlieren.

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Was ist ein Komplementär? Was ist ein Kommanditist?

Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei verschiedene Typen von Gesellschaftern: die Komplementäre und die Kommanditisten.

Der Komplementär ist sozusagen der „Chef“ des Unternehmens. Er kümmert sich um die Geschäftsführung und vertritt das Unternehmen gegenüber Geschäftspartner, bei Rechtsfragen etc. Diese Macht bringt aber einen entscheidenden Nachteil mit sich: Als Komplementär haftet er mit seinem gesamten Vermögen – auch mit dem privaten.

Ein Kommanditist hingegen haftet nur in der Höhe seiner Einlagen. Das heißt: Im schlimmsten Fall verliert er nur das Geld, was er ins Unternehmen gesteckt hat. Privates Vermögen ist niemals betroffen. Diesen Vorteil bezahlt der Kommanditist damit, dass er keinen bis wenig Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Er darf nur die Bücher und Bilanzen prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Strategische Entscheidungen kann er nicht direkt beeinflussen.

Aktiengesellschaft (AG):

Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, die aus bürokratischer Sicht besonders schwierig zu gründen ist. Die formalen Anforderungen für die Gründung sind sehr hoch, sodass junge Unternehmen selten direkt als AG starten. Die Rechtsform ist eher für große, bereits etablierte Unternehmen geeignet. Die Aktiengesellschaft zählt zu den Kapitalgesellschaften und ist eine eigenständige juristische Person.

Wer darf eine Aktiengesellschaft gründen?

Eine AG kann theoretisch von nur einer Person gegründet werden, die 100% der Anteile hält. In der Praxis ist dieses Vorgehen aber eher ungewöhnlich.

Um die Gründung rechtlich korrekt durchzuführen, sind verschiedenste formale Anforderungen zu beachten, auf die wir hier nicht im Detail eingehen wollen. Daher hier nur der wichtigste Faktor: Es braucht einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet ist.

Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung?

Ja, das Grundkapital einer AG muss mindestens 50.000 Euro betragen. Im Vergleich aller Rechtsformen ist das die höchste Mindestsumme.

Muss die Aktengesellschaft (AG) in das Handelsregister eingetragen werden?

Ja, der Eintrag ins Handelsregister ist konstitutiv, um eine Aktiengesellschaft zu gründen. (Was bedeutet konstitutiv? Details findest Du oben in der Infobox.)

Wer übernimmt die Geschäftsführung?

Bei der Aktiengesellschaft sind verschiedene Personengruppen an der Geschäftsführung beteiligt. Der zentrale Akteur ist der Vorstand. Er führt die täglichen Geschäfte und vertritt das Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich.

Für gewisse Entscheidungen und um den Vorstand zu kontrollieren, gibt es noch den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. An der Hauptversammlung dürfen alle Aktionäre teilnehmen.

Wer haftet in welcher Höhe?

Die Aktiengesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, die mit ihrem gesamten Unternehmensvermögen haftet. Für die Aktionäre bedeutet das, dass sie maximal mit ihren Einlagen haften. Ihr Privatvermögen ist also sicher.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gewissermaßen die kleine Schwester der Aktiengesellschaft. Sie ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft und eine juristische Person, kann aber einfacher gegründet werden.

Wer darf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen?

Genau wie bei der Aktiengesellschaft kann auch die GmbH von nur einer Person gegründet werden. Es können allerdings beliebig viele Personen als Gesellschafter auftreten. Formale Voraussetzung ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag.

Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung?

Ja, das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen. Davon müssen mind. 12.500 Euro bereits eingezahlt sein, bevor die Eintragung ins Handelsregister möglich ist. Der Rest kann später an das Unternehmen übergeben werden.

Muss die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden?

Ja, jede GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden.

Wer übernimmt die Geschäftsführung?

Grundsätzlich kümmert sich die Geschäftsführung um die tägliche Unternehmensführung. Bei mehr als 500 Mitarbeitern muss außerdem ein Aufsichtsrat gegründet werden.

Wer haftet in welcher Höhe?

Die GmbH haftet mit Ihrem gesamten Unternehmensvermögen, die Gesellschafter verlieren maximal ihre Einlagen. Hat ein Gesellschafter noch nicht alle seine Einlagen tatsächlich bezahlt, muss er das im Zweifelsfall nachholen.

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Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Art Mini-GmbH. Sie funktioniert grundsätzlich genau wie eine GmbH mit einem entscheidenden Unterschied: Bei der Gründung ist nur ein Stammkapital von einem Euro notwendig. Allerdings muss der Gewinn der ersten Jahre regelmäßig genutzt werden, um das Stammkapital schrittweise auf mindestens 25.000 Euro zu erhöhen.

Auch die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft und juristische Person. Weil die Haftungssumme so gering ist, vergeben Banken ungern Kredite an diese Rechtsform.

Mit den weiteren Details der Unternehmergesellschaft brauchen wir uns an dieser Stelle nicht zu beschäftigen; das würde zu weit führen.

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GmbH & Co. KG:

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform zweier Rechtsformen. Definiert ist sie als Kommanditgesellschaft, deren Komplementär eine GmbH ist.

Was genau bedeutet das? Wenn wir uns an die Besonderheiten der Kommanditgesellschaft erinnern, kommen wir der Lösung näher: Der Komplementär einer KG haftet normalerweise mit seinem gesamten Vermögen, auch mit seinem privaten. Wenn dieser Komplementär nun aber eine GmbH ist, wird die Haftung automatisch auf die Vermögenswerte des Unternehmens beschränkt. Das bringen die Gesetze zur GmbH mit sich.

Die vollständige Haftung des Komplementärs wird also mit einem kleinen Trick aufgehoben bzw. eingeschränkt.

Ein typischer Anwendungsfall ist folgender: An einer KG sind viele Kommanditisten beteiligt, die relativ viel Geld einbringen. Insgesamt arbeitet das Unternehmen also mit großen Summen. Daraus ergeben sich auch hohe finanzielle Risiken, die im Zweifel (also spätestens im Insolvenzfall) vom Komplementär aufgefangen werden müssen. Gründet der Komplementär nun eine GmbH und setzt sie als stattdessen als Komplementär ein, kann er das hohe Risiko für sein Privatvermögen einschränken.

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Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA):

Eine weitere Abwandlung der Kommanditgesellschaft ist die KGaA, die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Da sie relativ selten ist (und in Prüfungen nicht im Detail abgefragt wird), gehe ich nur kurz auf die wichtigsten Merkmale ein:

  • Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft.
  • Die Aktien der KGaA werden an der Börse gehandelt.
  • Das Mindestkapital liegt wie bei der AG bei 50.000 Euro.
  • Die Aktionäre, sogenannte Kommanditaktionäre, haften nur mit ihren Einlagen.
  • Es gibt wie bei der KG persönlich haftende Komplementäre.
  • Die Komplementäre haben eine recht ausgeprägte Machtposition, um das Unternehmen zu leiten.
  • Die KGaA muss ins Handelsregister eingetragen werden.

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Eingetragene Genossenschaft (eG):

Die eingetragene Genossenschaft ist eine Rechtsform, die ebenfalls recht selten vorkommt. Sie ist eine Kapitalgesellschaft, die gerade für den Mittelstand interessant ist. Die Formalien zur Gründung sind recht überschaubar.

Die wichtigsten Merkmale einer eG:

  • Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person.
  • Es müssen mindestens drei Gründer beteiligt sein.
  • Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital.
  • Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf das Unternehmensvermögen beschränkt.
  • Für die Gründung braucht man eine schriftliche Satzung, die Statut genannt wird.
  • Die eG wird ins Genossenschaftsregister eingetragen, nicht ins Handelsregister.

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Torben Naujokat, Gründer von Modulearn

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